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Zum Ursprung der Bürgschaft
Von Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök
Die Bürgschaft dient der Sicherung des Gläubigers, in dem sich ein Dritter verpflichtet, für die Schuldtilgung zu sorgen. Dieses Idee kommt in vielen Rechtsordnungen zum Ausdruck. In Deutschland regeln die §§ 765 ff. ZPO die Bürgschaft als...
| Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 25. April 2002 | [weiterlesen] |
Zum Ursprung des Werkvertrages
Von Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök
Nach heutiger Auffassung (in Deutschland) ist der Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) auf die Herbeiführung eines Arbeitserfolges gerichtet. Ein selbständiger Unternehmer stellt seinen Dienst einem beliebigen Dritten zur Verfügung, ohne damit in ein...
| Letzte Aktualisierung am Dienstag, 28. Januar 2014 | [weiterlesen] |
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