|
|
|
|
Urteil Amtsgericht Hamburg vom 5. August 1999, Az: 18 a C 54/99
Von Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök
Leitsatz (nicht amtlich): 1. Schlagen die gesetzlichen Erben die Erbschaft aus, treten sie nicht in das Mietverhältnis des Erblassers ein. 2. Haben sie die Mietsache zwischenzeitlich in Besitz gehabt, schulden die das Erbe ausschlagenden Erben...
| Letzte Aktualisierung am Sonntag, 27. August 2000 | [weiterlesen] |
|
|